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News

Aktuelle Informationen zum Coronavirus

18. April 2023
Kategorien: Unkategorisiert

Stand: 18.04.2023:

Liebe Studierende & Lehrende,

ab sofort müssen Sie eine Covid-19-Erkrankung nicht mehr gesondert der FHWien der WKW melden. Die E-Mail-Adresse corona@fh-wien.ac.at wird daher stillgelegt.

Wenn Sie künftig an Covid-19 erkranken, gehen Sie bitte wie bei jeder anderen Erkrankung vor.

Für Studierende gilt: Bitte informieren Sie sich über die Regelung der Anwesenheit im Moodle-Kurs FHWien Services und in der Prüfungsordnung:

>> Infos zur Anwesenheitspflicht

>> Krankmeldung & Pflegefreistellung

Freundliche Grüße
Ihre FHWien der WKW

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Stand: 22.03.2023:

Liebe Studierende,

aufgrund der geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen zur Covid-19-Situation wurden alle Ausnahmeregelungen auf der FHWien der WKW aufgehoben und die Studien- und Prüfungsordnung entsprechend angepasst.

Da eine Covid-19-Erkrankung jedoch weiterhin meldepflichtig ist, müssen auch wir dieser Meldepflicht gegenüber den Behörden nachkommen. Daher gelten folgende Regeln weiterhin:

  • Bei einem positiven PCR-Test schicken Sie bitte ein E-Mail an corona@fh-wien.ac.at mit folgenden Informationen:
    • Ihr Studiengang
    • Datum des PCR-Tests
    • Datum des letzten Aufenthalts an der FHWien der WKW
  • Sollten Sie erkrankt sein, nehmen Sie erst dann wieder an Lehrveranstaltungen in Präsenz teil, wenn die Verkehrsbeschränkung aufgehoben ist (d. h. wenn Sie gesund und symptomlos sind und bei negativem PCR-Test bzw. CT-Wert > 30).
  • Bitte informieren Sie sich über die Regelung der Anwesenheit im Moodle-Kurs FHWien Services und in der Prüfungsordnung:

>> Infos zur Anwesenheitspflicht

>> Krankmeldung & Pflegefreistellung

Freundliche Grüße
Ihre FHWien der WKW

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Liebe Lehrende,

aufgrund der geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen zur Covid-19-Situation wurden alle Ausnahmeregelungen auf der FHWien der WKW aufgehoben und die  Studien- und Prüfungsordnung entsprechend angepasst.

Da eine Covid-19-Erkrankung jedoch weiterhin meldepflichtig ist, müssen auch wir dieser Meldepflicht gegenüber den Behörden nachkommen. Daher gelten folgende Regeln weiterhin:

  • Bei einem positiven PCR-Test schicken Sie bitte ein E-Mail an corona@fh-wien.ac.at mit folgenden Informationen:
    • Geben Sie bitte an, dass Sie Lehrender bzw. Lehrende sind.
    • Datum des PCR-Tests
    • Datum des letzten Aufenthalts an der FHWien der WKW
  • Sollten Sie erkrankt sein, führen Sie erst dann wieder eine Lehrveranstaltung in Präsenz durch, wenn die Verkehrsbeschränkung aufgehoben ist (d. h. wenn Sie gesund und symptomlos sind und bei negativem PCR-Test bzw. CT-Wert > 30).
Freundliche Grüße
Ihre FHWien der WKW

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Stand: 31.08.2022:

Liebe Studierende,

bitte beachten Sie folgende wichtige Hinweise zum Coronavirus:

  • Aktuell sind Sie nicht verpflichtet, während der Lehrveranstaltungen eine FFP2-Maske zu tragen. Dies gilt bis auf Widerruf.
  • Bei einem positiven PCR-Test schicken Sie bitte ein E-Mail an corona@fh-wien.ac.at mit folgenden Informationen:
    • Ihr Studiengang
    • Datum des PCR-Tests
    • Datum des letzten Aufenthalts an der FHWien der WKW
    • Wenn Sie in den 48 Stunden vor Ablegung des PCR-Tests oder unmittelbar danach an unserer FH waren: Bitte führen Sie die besuchten Lehrveranstaltungen an.
  • Sollten Sie erkrankt sein, nehmen Sie erst dann wieder an Lehrveranstaltungen in Präsenz teil, wenn Sie gesund und symptomlos sind sowie Ihr PCR-Test negativ ist. Keinesfalls dürfen Sie in Präsenz teilnehmen, wenn Ihr PCR-Test noch ein positives Ergebnis hat, egal welcher CT-Wert angegeben wird.

Anwesenheit in der Lehrveranstaltung

Bitte informieren Sie sich über die Regelung der Anwesenheit im Moodle-Kurs FHWien Services und in der Prüfungsordnung:

Infos zur Anwesenheitspflicht

Krankmeldung & Pflegefreistellung

  • Eine Corona-Infektion zählt als Krankheitsfall.
  • Kommen Sie nicht an die FH, wenn Sie sich krank fühlen oder vermuten, sich infiziert zu haben.
  • Sie brauchen sich nicht unmittelbar für Ihr Fehlen in einer Lehrveranstaltung entschuldigen, sondern erst, wenn Sie die Anwesenheitsquote von 75 % unterschreiten und Sie zusätzlich den ersten Prüfungsantritt negativ absolvieren. (Siehe Infoeintrag Moodle und Formblatt!)
  • Fehlen Sie krankheitsbedingt bei einer Prüfung, melden Sie sich unmittelbar. (Siehe Infoeintrag Moodle!)
  • Notieren Sie Ihre Fehlzeiten und den Grund der Abwesenheit, um selbst den Überblick zu behalten.
  • Bewahren Sie den positiven PCR-Test auf, falls Sie die Nachweise zu einem späteren Zeitpunkt (wie beschrieben zusammen mit dem Formblatt) vorlegen müssen.

Bitte geben Sie weiterhin aufeinander acht und nutzen Sie im Verdachts- und Kontaktfall die Testangebote der Stadt Wien.

Weiters möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass aufgrund von Bauarbeiten im Gebäude am Währinger Gürtel 97 ausgewiesene Flächen sowie Lehrsäle nur eingeschränkt benutzbar sind und temporäre Lärmbelästigungen auftreten können.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Freundliche Grüße,
Ihre FHWien der WKW

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Liebe Lehrende,

bitte beachten Sie folgende wichtige Hinweise zum Coronavirus:

  • Aktuell sind Sie nicht verpflichtet, während der Lehrveranstaltungen eine FFP2-Maske zu tragen. Dies gilt bis auf Widerruf.
  • Bei einem positiven PCR-Test schicken Sie bitte ein E-Mail an corona@fh-wien.ac.at mit folgenden Informationen:
    • Geben Sie bitte an, dass Sie Lehrender sind.
    • Datum des PCR-Tests
    • Datum des letzten Aufenthalts an der FHWien der WKW
    • Wenn Sie in den 48 Stunden vor Ablegung des PCR-Tests oder unmittelbar danach an unserer FH waren: Bitte führen Sie die in Präsenz durchgeführten Lehrveranstaltungen an.
  • Sollten Sie erkrankt sein, führen Sie erst dann wieder Lehrveranstaltungen in Präsenz durch, wenn Sie gesund und symptomlos sind sowie Ihr PCR-Test negativ ist. Keinesfalls dürfen Sie Präsenz-Lehrveranstaltungen durchführen, wenn Ihr PCR-Test noch ein positives Ergebnis hat, egal welcher CT-Wert angegeben wird.

Bitte geben Sie weiterhin aufeinander acht und nutzen Sie im Verdachts- und Kontaktfall die Testangebote der Stadt Wien.

Weiters möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass aufgrund von Bauarbeiten im Gebäude am Währinger Gürtel 97 ausgewiesene Flächen und Lehrsäle nur eingeschränkt benutzbar sind und temporäre Lärmbelästigungen auftreten können.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Freundliche Grüße,
Ihre FHWien der WKW

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Stand: 07.06.2022:

Liebe Studierende & Lehrende,

wir möchten Sie darüber informieren, dass die Maskenpflicht auf dem Campus sowie bei Lehrveranstaltungen und Prüfungen aufgehoben ist.

In voll besetzten Hörsälen ist das Tragen einer Maske nach wie vor empfehlenswert.

Freundliche Grüße
Ihre FHWien der WKW

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Stand: 20.04.2022

Liebe Studierende & Lehrende,

seit Dienstag, 19. April 2022, müssen Sie auf dem Campus der FHWien der WKW keine FFP2-Maske mehr tragen. Nur während der Lehrveranstaltungen sind Sie weiterhin verpflichtet, eine FFP2-Maske zu tragen. Dies gilt bis auf Widerruf. Davon ausgenommen sind Lehrende beim Vortrag.

Bitte geben Sie weiterhin aufeinander acht und nutzen Sie im Verdachts- und Kontaktfall die Testangebote der Stadt Wien. Bei einem positiven PCR-Test melden Sie sich bitte wie bisher bei corona@fh-wien.ac.at.

Freundliche Grüße
Ihre FHWien der WKW

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Stand: 04.04.2022

Liebe Studierende und Lehrende,

angesichts der Reduktion der kostenlosen Corona-Tests verlangt die FHWien der WKW von ihren Studierenden ab heute, 4. April 2022, keine „G-Nachweise“ mehr.

Bitte beachten Sie weiterhin die FFP2-Maskenpflicht, die im gesamten Gebäude und im Lehrsaal gilt. Davon ausgenommen sind nur Lehrende beim Vortrag.

Bitte geben Sie weiterhin aufeinander acht und nutzen Sie im Verdachts- und Kontaktfall die Testangebote der Stadt Wien. Bei einem positiven PCR-Test melden Sie sich bitte wie bisher bei corona@fh-wien.ac.at.

Freundliche Grüße
Ihre FHWien der WKW

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Stand: 09.03.2022:

Liebe Studierende,

bitte beachten Sie folgende wichtige Hinweise zum Coronavirus und zur Anwesenheitspflicht bei Lehrveranstaltungen:

PCR-Test ist positiv

Senden Sie eine E-Mail an corona@fh-wien.ac.at und führen Sie folgende Informationen an:

  • Ihr Studiengang
  • Datum des PCR-Tests
  • Datum des letzten Aufenthalts an der FH
  • Wenn Sie 48 Stunden vor Ablegung des Tests oder noch unmittelbar danach an der FH waren: Bitte führen Sie die besuchten Lehrveranstaltungen an.

Antigen-Test ist positiv

Bitte machen Sie einen PCR-Test. Wenn auch der PCR-Test positiv ausfällt, melden Sie sich wie oben beschrieben bei corona@fh-wien.ac.at.

Kontaktfall/Verdachtsfall

Bitte machen Sie einen PCR-Test. Wenn auch der PCR-Test positiv ausfällt, melden Sie sich wie oben beschrieben bei corona@fh-wien.ac.at.

Anwesenheit in der Lehrveranstaltung

Bitte informieren Sie sich zur Regelung der Anwesenheit im Moodle-Kurs FHWien Services und in der Prüfungsordnung:

>> Infos zur Anwesenheitspflicht
>> Infos zu Krankmeldung & Pflegefreistellung

  • Eine Corona-Infektion zählt als Krankheitsfall.
  • Kommen Sie nicht an die FH, wenn Sie sich krank fühlen oder vermuten, sich infiziert zu haben.
  • Sie brauchen sich nicht unmittelbar für Ihr Fehlen in einer Lehrveranstaltung entschuldigen, sondern erst, wenn Sie die Anwesenheitsquote von 75 % unterschreiten und Sie zusätzlich den ersten Prüfungsantritt negativ absolvieren. (Siehe Infoeintrag Moodle und Formblatt!)
  • Fehlen Sie krankheitsbedingt bei einer Prüfung, melden Sie sich unmittelbar. (Siehe Infoeintrag Moodle!)
  • Notieren Sie Ihre Fehlzeiten und den Grund der Abwesenheit, um selbst den Überblick zu behalten.
  • Bewahren Sie den Absonderungsbescheid auf, falls Sie die Nachweise zu einem späteren Zeitpunkt (wie beschrieben zusammen mit dem Formblatt) vorlegen müssen.

FFP2-Maskenpflicht

Am Campus der FHWien der WKW besteht FFP2-Maskenpflicht. Diese gilt für Studierende auch in der Lehre.

Freundliche Grüße
Ihre FHWien der WKW

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Stand: 02.03.2022

Liebe Studierende & Lehrende,

wir freuen uns, dass wir Studierende und Lehrende seit 1. März 2022 wieder am Campus zur Präsenzlehre begrüßen dürfen! Wir möchten Sie an Folgendes erinnern:

Die FFP2-Maske muss im gesamten Gebäude und auch im Lehrsaal getragen werden.

Die aktuellen Hygiene- & Verhaltensregeln finden Sie auf unserer Website:

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg im Sommersemester!

Freundliche Grüße
Ihre FHWien der WKW

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Stand: 08.02.2022

Liebe Studierende & Lehrende,

wir starten in Kürze in das fünfte Semester, das durch die Corona-Pandemie beeinträchtigt ist. Uns alle hat dies viel zusätzliche Kraft gekostet. Viele von Ihnen kennen einen „normalen“ Lehrbetrieb noch gar nicht.

Wir sind jedoch sehr zuversichtlich, dass diese Phase nicht mehr lange dauern wird. Deshalb wurde das Sommersemester 2022 auch mit überwiegendem Präsenzunterricht und ca. 30—40 % Distance-Learning-Anteil geplant.

Aufgrund der Omikron-Variante behält die FHWien der WKW jedoch bis Ende Februar 2022 Distance Learning als hauptsächliche Lehrform bei. Es ist geplant, ab 1. März 2022 die Lehre überwiegend auf dem Campus durchzuführen.

Nur in ausgewählten Fällen finden bis 1. März 2022 Lehrveranstaltungen und Prüfungen auf unserem Campus statt, z. B. wenn Räume, Equipment oder Software nur vor Ort verfügbar und für die Absolvierung des Semesters notwendig sind. Dies gilt etwa für die Ateliers im TV- und Radio-Studio sowie für die Nachprüfungstermine.

Die Entscheidung über den Durchführungsort treffen Lehrende und Studienbereichsleitungen gemeinsam. Die entsprechenden Anpassungen in FHWien Online folgen in den nächsten Tagen.

Bitte beachten Sie, dass ab dem Start des Sommersemesters 2022 die Anwesenheitspflicht wieder gilt — sowohl in Online-Formaten als auch in der Präsenzlehre.

Ergänzend dazu senden wir Ihnen eine Botschaft der Studiengangsleitungen und der Kollegiumsleitung zur Frage „Warum ist die Anwesenheit in Lehrveranstaltungen in Ihrem Interesse?“:

>> Botschaft jetzt lesen

Zur Erinnerung:

Freundliche Grüße
Ihre FHWien der WKW

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Stand: 07.01.2022

Liebe Studierende & Lehrende,

wir melden uns mit einem Update, wie es mit dem Studienbetrieb an der FHWien der WKW weitergeht:

Aufgrund der aktuellen Corona-Lage führt die FHWien der WKW bis zum Ende des Wintersemesters 2021/22 alle Lehrveranstaltungen und Prüfungen in Distance Learning durch.

Nur in wenigen, ausgewählten Fällen können Lehrveranstaltungen und Prüfungen auf unserem Campus stattfinden, z. B. wenn Räume, Equipment oder Software nur vor Ort verfügbar und für die Absolvierung des Semesters unabdingbar sind. Dies gilt etwa für die Ateliers im TV- und Radio-Studio.

Die Entscheidung über den Durchführungsort treffen Lehrende und Studiengang gemeinsam. Die entsprechenden Anpassungen in FHWien Online folgen in den nächsten Tagen.

Beachten Sie bei Terminen vor Ort die gültigen Hygiene- & Verhaltensregeln:

  • 2,5-Nachweis und -Kontrolle sowie
  • FFP2-Maskenpflicht während des gesamten Aufenthalts im Gebäude (auch in den Lehrsälen und allen Aufenthaltsräumen)

Zur Erinnerung:

Wir hoffen, im Sommersemester 2022 in der Lehre den Präsenzmodus wieder als vorrangige Durchführungsform einsetzen können. In diesem Sinn wünschen wir Ihnen einen guten Start in das neue Jahr.

Freundliche Grüße
Ihre FHWien der WKW

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Stand: 10.12.2021

Liebe Studierende & Lehrende,

wir melden uns mit einem Update, wie es mit dem Studienbetrieb an der FHWien der WKW ab 13. Dezember 2021 weitergeht.

Der aktuelle Modus mit Distance Learning als primärer Unterrichtsform wird bis 9. Jänner 2022 verlängert. Lehrveranstaltungen und Prüfungen können, wie schon bisher, in begründeten Fällen in Präsenz stattfinden.

Bitte kontrollieren Sie laufend Ihre persönlichen Termine in FHWien Online.

Die Bibliothek sowie die Lernzonen für Studierende (Glaskojen im 2.—5. Stock) und der IT–Raum für Studierende (B104) können weiterhin benützt werden.

Bitte beachten Sie die FFP2-Maskenpflicht (diese gilt in allen Räumen) sowie die 2,5-G-Regel für die Anwesenheit am Campus. Die aktuellen Hygiene- und Verhaltensrichtlinien finden Sie auf unserer Website:

Ihre Gesundheit liegt uns sehr am Herzen. Darum stehen wir in engem Kontakt mit dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) und stimmen unsere Maßnahmen mit diesem ab.

Gemeinsam können wir dazu beitragen, die weitere Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen und unsere Studierenden, Lehrenden und Mitarbeitenden zu schützen.

Freundliche Grüße
Ihre FHWien der WKW

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Stand: 22.11.2021

Liebe Studierenden,

wie am 19. November 2021 kommuniziert, können Sie folgende Lernräume am Campus der FHWien der WKW während des Lockdowns weiterhin benützen:

  • Bibliothek
  • Lernzonen für Studierende (Glaskojen im 2.—5. Stock)
  • IT-Raum für Studierende (B104)

Bitte beachten Sie jedoch:

Auch in diesen Lernräumen müssen Sie die ganze Zeit eine FFP2-Maske tragen und die 2,5-G-Regel einhalten. Dies gilt durchgängig und ausnahmslos für den gesamten Campus — und somit auch hier.

Sollten stichprobenartige Kontrollen ergeben, dass diese Maßnahmen nicht eingehalten werden, müssen wir die Lernräume aus Sicherheitsgründen leider sperren.

Freundliche Grüße
Ihre FHWien der WKW

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Stand: 19.11.2021

Liebe Studierende & Lehrende,

wie die österreichische Bundesregierung am heutigen Freitag verkündet hat, beginnt am Montag, 22. November 2021, ein 20-tägiger Lockdown.

Die FHWien der WKW hat daher beschlossen, ab Montag, 22. November 2021, alle Lehrveranstaltungen im Distance Learning durchzuführen. Dies gilt bis zum 12. Dezember.

Während des Lockdowns können Lehrveranstaltungen und Prüfungen in begründeten Fällen in Präsenz stattfinden (z. B. im TV-Studio), wie dies auch im vergangenen Studienjahr der Fall war.

Ab Montag, 13. Dezember 2021, wird die Lehre wieder in dem für das Wintersemester 2021/22 geplanten Durchführungsmodus erfolgen.

Die Bibliothek bleibt weiterhin wie gewohnt geöffnet. Auch die Lernzonen für Studierende (Glaskojen im 2.—5. Stock) und der IT-Raum für Studierende (B104) können benützt werden.

Bei Anwesenheit am Campus ist die 2,5-G-Regel einzuhalten und eine FFP2-Maske zu tragen.

Zur Umstellung auf Distance Learning und zu dessen Ablauf werden wir Ihnen noch detaillierte Informationen übermitteln. Bitte kontrollieren Sie laufend Ihre persönlichen Termine in FHWien Online.

Die Gesundheit unserer Studierenden, Lehrenden und MitarbeiterInnen liegt uns sehr am Herzen. Darum stehen wir in engem Kontakt mit dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) und stimmen unsere Maßnahmen mit diesem ab. Gemeinsam können wir dazu beitragen, die weitere Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen und unsere Studierenden, Lehrenden und MitarbeiterInnen zu schützen.

Freundliche Grüße
Ihre FHWien der WKW

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Stand: 15.11.2021

Liebe Studierende & Lehrende,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen müssen wir folgende Maßnahme im Lehr- und Prüfungsbetrieb für Studierende und Lehrende einführen:

  • Bitte tragen Sie ab 16. November 2021 Ihre FFP2-Maske auch im Hörsaal.
  • Wenn Sie sich zu Wort melden, können Sie die Maske herunternehmen.​

Alle Details und die aktuellen Hygiene- und Verhaltensregeln der FHWien der WKW finden Sie auf unserer Website.

Nutzen Sie bitte die Möglichkeit zur Impfung. Informationen dazu finden Sie beim Impfservice der Stadt Wien​.

Freundliche Grüße,
Ihre FHWien der WKW

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Stand: 12.11.2021

Liebe Studierende & Lehrende,

wir möchten Sie über folgende Änderungen in Zusammenhang mit dem 2,5-G-Nachweis informieren:

  • Antikörpertests sind ab 12. November 2021 als Nachweis nicht mehr gültig.
  • Ab 6. Dezember 2021 sind Impfnachweise nur mehr 270 Tage gültig.

Alle Details und die aktuellen Hygiene- und Verhaltensregeln der FHWien der WKW finden Sie auf unserer Website.

Nutzen Sie bitte die Möglichkeit zur Impfung. Informationen dazu finden Sie beim Impfservice der Stadt Wien.

Freundliche Grüße
Ihre FHWien der WKW
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Stand: 14.10.2021

Liebe Studierende & Lehrende,

wir möchten Sie darauf hinweisen, dass ab 18.Oktober 2021 eine Alles gurgelt!-Abgabebox im Eingangsbereich des WKO Campus zur Verfügung steht.

Diese Abgabebox wird einmal täglich (zwischen 14:00 und 17:00 Uhr) von Montag bis Freitag entleert und die Tests zum Labor gebracht. Alle Informationen zu den einfach anzuwendenden PCR-Gurgeltests finden Sie hier.

Nutzen Sie bitte die Möglichkeit zur Impfung. Informationen dazu finden Sie hier.

Die Hygiene- und Verhaltensregeln der FHWien der WKW finden Sie auf unserer Website.

Freundliche Grüße,
Ihre FHWien der WKW

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Stand: 27.09.2021

Liebe Studierende & Lehrende,

wir möchten Sie darauf hinweisen, dass am WKO Campus ab 1. Oktober 2021 bei COVID-19-Tests ausschließlich PCR-Tests und keine Antigentests gelten.

Freundliche Grüße
Ihre FHWien der WKW

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Stand: 03.09.2021

Liebe Lehrende,

nach drei Semestern im Online- bzw. Hybrid-Modus freuen wir uns sehr, Sie im Herbst 2021 wieder in der Präsenzlehre an der FHWien der WKW begrüßen zu dürfen. Die Stundenpläne für das Wintersemester 2021/22 konnten entsprechend umgestellt werden. Distance-Learning-Elemente sind, wie schon vor Corona, in den Lehrveranstaltungen weiterhin möglich.

Die Lehrveranstaltungen finden unter folgenden Rahmenbedingungen statt:

  1. 3G-Kontrolle der Studierenden durch die Lehrenden
  2. Vollimmunisierung der Lehrenden
  3. Verhalten auf dem Campus und bei einer Corona-Infektion

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1. 3G-Kontrolle der Studierenden durch die Lehrenden

Die Studierenden müssen bei Aufenthalt im Gebäude und in den Lehrveranstaltungen einen 3G-Nachweis mit sich führen. Die Kontrolle der Nachweise in den Lehrveranstaltungen erfolgt durch die Lehrenden. Die Studierenden legen dazu den Nachweis bei Betreten des Lehrsaals vor.

Bitte kontrollieren Sie die Nachweise und bestätigen Sie die Anwesenheit durch Abhaken des Namens des/der Studierenden in der Anwesenheitsliste. Bitte schreiben Sie keine anderen Informationen auf die Listen wie den 3G-Status von Studierenden oder medizinische Daten.

Sollten Studierende keinen 3G-Status nachweisen können, verweisen Sie diese aus der Lehrveranstaltung.

Wir ersuchen Sie um die Zusendung eines Scans oder Fotos der Anwesenheitsliste am Tag der Lehrveranstaltung an die E-Mail-Adresse corona@fh-wien.ac.at.

Kontrolle der 3G-Nachweise der Studierenden

Sie können die 3G-Nachweise der Studierenden auf drei Arten kontrollieren:

  • App „Grüner Pass“: Die meisten Studierenden haben auf ihrem Mobilgerät die App „Grüner Pass“ installiert. Hier werden direkt in der App der Nachweis und die aktuelle Gültigkeit per grünem oder rotem Balken angezeigt.
  • Über die Website GreenCheck: Diese können Sie auf Ihrem Smartphone im Internet-Browser aufrufen. Dieser Website muss einmalig der Zugriff auf die Smartphone-Kamera erlaubt werden. Der QR-Code auf dem Nachweis des/der Studierenden kann dann gescannt werden. Ähnlich der App „Grüner Pass“ zeigt die Website an, ob der Nachweis gilt. (Es kann auch der QR-Code aus der App „Grüner Pass“ gescannt werden.)
  • Sichtkontrolle: Sie können die Nachweise auch ohne elektronische Unterstützung kontrollieren. Bitte beachten sie dabei die jeweils aktuellen Geltungsdauern etwa von Antigen-Tests und PCR-Tests.

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2. Vollimmunisierung der Lehrenden

Für Präsenzlehrveranstaltungen werden nur Lehrende zugelassen, die bereits durch COVID-19-Impfungen vollimmunisiert wurden. Sofern Lehrende noch keine oder nicht alle COVID-19-Impfungen erhalten haben, müssen sie die Lehrveranstaltung weiterhin digital („Distance Learning“) abhalten. Für Lehrende, die aus medizinischen Gründen keine COVID-19-Impfungen erhalten können, werden wir im Einvernehmen Sonderlösungen erarbeiten.

Uns ist bewusst, dass diese Schutzmaßnahmen unter Umständen weitreichender sind als jene in anderen Bereichen des öffentlichen Lebens. Wir treffen diese Entscheidung jedoch im besten Wissen und Gewissen, um auch Ihre Gesundheit bestmöglich zu schützen. Gleichzeitig sehen wir diesen Schritt als notwendigen Beitrag dafür, die Präsenzlehre in dieser herausfordernden und unberechenbaren Zeit möglichst dauerhaft gewährleisten zu können. Wir stützen diese Maßnahme daher auch auf § 1 Abs 3 des 2. COVID-19-Hochschulgesetzes (2. C-HG).

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3. Regeln für den Aufenthalt auf dem Campus und bei einer Corona-Infektion

  • Das Betreten des Gebäudes ist nur unter Einhaltung der 3G-Regel gestattet. Sie müssen jederzeit nachweisen können, dass Sie geimpft, genesen oder getestet sind.
  • Tragen Sie einen Mund-Nasen-Schutz im Gebäude. Im Lehrsaal ist kein Mund-Nasen-Schutz notwendig, er wird jedoch bei Gruppenarbeiten empfohlen.
  • Halten Sie die allgemeinen Hygiene-Regeln ein.
  • Bei einer Covid-19-Erkrankung informieren Sie uns bitte per E-Mail an corona@fh-wien.ac.at.

Details und Kontaktadressen finden Sie auf unserer Website in den Hygiene- und Verhaltensregeln für Lehrende.

Nutzen Sie bitte die Möglichkeit zur Impfung. Informationen dazu finden Sie beim Impfservice der Stadt Wien.

Beachten Sie bitte, dass die Unterrichtsform von den Entwicklungen und rechtlichen Rahmenbedingungen abhängt und sich daher ändern kann. Eine (teilweise) Umstellung von Präsenz- auf Online-Lehre auch während des Semesters ist nicht ausgeschlossen. Wir werden bei Bedarf ein Update aussenden.

Gehen Sie bitte davon aus, dass sich die Räume, in denen Ihre Lehrveranstaltungen stattfinden, in den nächsten Wochen ändern werden. Prüfen Sie Ihre Stundenpläne daher laufend.

Für das Betreten des Campus ist einer der folgenden Nachweise nötig, wobei der Nachweis während der gesamten Aufenthaltsdauer gültig sein muss:

Für geimpfte Personen:

  • Nach der Vollimmunisierung (Erhalt aller empfohlenen Dosen des jeweiligen Impfstoffs) behält der Impfnachweis seine Gültigkeit für insgesamt 270 Tage ab dem Zeitpunkt der Zweitimpfung (vorbehaltlich der wissenschaftlichen Erkenntnislage).
  • Impfstoffe, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, gelten ab dem 22. Tag nach der Impfung für insgesamt 270 Tage ab dem Tag der Impfung.
  • Für genesene Personen, die bisher einmal geimpft wurden, gilt die Impfung 270 Tage lang ab dem Zeitpunkt der Impfung.
  • Als Impfnachweis gelten der gelbe Impfpass, ein Impf-Kärtchen sowie ein digitaler Nachweis oder Ausdruck der Daten aus dem e-Impfpass.

Für getestete Personen:

  • Negativer PCR-Test: 48 Stunden ab Probenahme
  • Negativer Antigen-Test einer befugten Stelle: 24 Stunden ab Probenahme

Für genesene Personen:

  • Ein Genesungszertifikat über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion mit SARS-CoV-2
  • Ein behördlicher Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten 180 Tagen nachweislich mit SARS-CoV-2 erkrankte Person ausgestellt wurde
  • Ein Nachweis über neutralisierende Antikörper ist für 90 Tage gültig.

Sie sind beim Betreten des Campus für das Mitsichführen und Vorweisen eines solchen Nachweises verantwortlich.

Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass der Hauseigentümer im Rahmen seines Hausrechts durch die Portiere oder das Security-Personal stichprobenartig das Vorliegen eines solchen Nachweises überprüft.

Verwenden Sie nach Möglichkeit die App „Grüner Pass“, um die Erfüllung der 3G-Voraussetzungen nachzuweisen. Informationen dazu finden Sie im Öffentlichen Gesundheitsportal Österreichs.

Gemeinsam können wir dazu beitragen, die weitere Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen, das Gesundheitswesen zu entlasten und unsere Studierenden, Lehrenden und Mitarbeitenden zu schützen.

Freundliche Grüße
Ihre FHWien der WKW

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Stand: 01.09.2021

Liebe Studierende,

nach drei Semestern im Online- bzw. Hybrid-Modus freuen wir uns sehr, Sie im Herbst 2021 wieder in der Präsenzlehre an der FHWien der WKW begrüßen zu dürfen. Die Stundenpläne für das Wintersemester 2021/22 konnten entsprechend umgestellt werden. Distance-Learning-Elemente sind, wie schon vor Corona, in den Lehrveranstaltungen weiterhin möglich.

Die Lehrveranstaltungen finden unter folgenden Rahmenbedingungen statt:

  • Das Betreten des Gebäudes ist nur unter Einhaltung der 3G-Regel gestattet. Sie müssen jederzeit nachweisen können, dass Sie geimpft, genesen oder getestet sind.
  • Tragen Sie einen Mund-Nasen-Schutz im Gebäude.
  • Halten Sie die allgemeinen Hygiene-Regeln ein.
  • Bei einer Covid-19-Erkrankung informieren Sie uns bitte per E-Mail an corona@fh-wien.ac.at.

Details und Kontaktadressen finden Sie auf unserer Website in den Hygiene- und Verhaltensregeln für Studierende.

Nutzen Sie bitte die Möglichkeit zur Impfung. Informationen dazu finden Sie beim Impfservice der Stadt Wien.

Beachten Sie bitte, dass die Unterrichtsform von den Entwicklungen und rechtlichen Rahmenbedingungen abhängt und sich daher ändern kann. Eine (teilweise) Umstellung von Präsenz- auf Online-Lehre auch während des Semesters ist nicht ausgeschlossen. Wir werden bei Bedarf ein Update aussenden.

Gehen Sie bitte davon aus, dass sich die Räume, in denen Ihre Lehrveranstaltungen stattfinden, in den nächsten Wochen ändern werden. Prüfen Sie Ihre Stundenpläne daher laufend.

Für das Betreten des Campus ist einer der folgenden Nachweise nötig:

Für geimpfte Personen:

  • Nach der Vollimmunisierung (Erhalt aller empfohlenen Dosen des jeweiligen Impfstoffs) behält der Impfnachweis seine Gültigkeit für insgesamt   270 Tage ab dem Zeitpunkt der Zweitimpfung (vorbehaltlich der wissenschaftlichen Erkenntnislage).
  • Impfstoffe, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, gelten ab dem 22. Tag nach der Impfung für insgesamt 270 Tage ab dem Tag der Impfung.
  • Für genesene Personen, die bisher einmal geimpft wurden, gilt die Impfung 270 Tage lang ab dem Zeitpunkt der Impfung.
  • Als Impfnachweis gelten der gelbe Impfpass, ein Impf-Kärtchen sowie ein digitaler Nachweis oder Ausdruck der Daten aus dem e-Impfpass.

Für getestete Personen:

  • Negativer PCR-Test: 48 Stunden ab Probenahme
  • Negativer Antigen-Test einer befugten Stelle: 24 Stunden ab Probenahme

Für genesene Personen:

  • Ein Genesungszertifikat über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion mit SARS-CoV-2
  • Ein behördlicher Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten 180 Tagen nachweislich mit SARS-CoV-2 erkrankte Person ausgestellt wurde
  • Ein Nachweis über neutralisierende Antikörper ist für 90 Tage gültig.

Sie sind beim Betreten des Campus für das Mitsichführen und Vorweisen eines solchen Nachweises verantwortlich. Sollten Sie sich ohne Nachweis im Gebäude befinden, werden Sie aufgefordert, das Gebäude zu verlassen.

Verwenden Sie nach Möglichkeit die App „Grüner Pass“, um die Erfüllung der 3G-Voraussetzungen nachzuweisen. Informationen dazu finden Sie im Öffentlichen Gesundheitsportal Österreichs.

Die Nachweise für das Erfüllen der 3G-Voraussetzungen werden in den Lehrveranstaltungen durch die Lehrenden kontrolliert. Studierende legen den Nachweis bei Betreten des Lehrsaals vor. In anderen Bereichen sind die Nachweise bei jedem Betreten vorzuweisen, z. B. bei Benützung der Bibliothek.

Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass der Hauseigentümer im Rahmen seines Hausrechts durch die Portiere oder das Security-Personal stichprobenartig das Vorliegen eines solchen Nachweises überprüft.

Gemeinsam können wir dazu beitragen, die weitere Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen, das Gesundheitswesen zu entlasten und unsere Studierenden, Lehrenden und Mitarbeitenden zu schützen.

Freundliche Grüße
Ihre FHWien der WKW

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Stand: 05.07.2021

Liebe Studierende,

nach drei Semestern im Online- bzw. Hybrid-Modus freuen wir uns sehr, Sie im Herbst 2021 voraussichtlich wieder in der Präsenzlehre an der FHWien der WKW begrüßen zu dürfen.

Die Stundenpläne für das Wintersemester 2021/22 wurden ursprünglich hybrid geplant. Aufgrund der derzeitigen günstigen Entwicklung der Corona-Pandemie können sie aber auf Präsenzlehre umgestellt werden. Distance-Learning-Elemente sind, wie schon vor Corona, in den Lehrveranstaltungen weiterhin möglich.

Wir gehen aktuell davon aus, dass der Unterricht in den Lehrsälen ohne Abstandsregeln und ohne Masken stattfinden kann. Allerdings wird es nötig sein, dass Sie nachweisen, geimpft, genesen oder getestet zu sein (3G-Regel). Details zur Überprüfung Ihres 3G-Status erhalten Sie Ende August.

Nutzen Sie bitte die Möglichkeit zur Impfung. Informationen dazu finden Sie hier:

Impfservice der Stadt Wien

Beachten Sie bitte, dass die Unterrichtsform von den Entwicklungen und rechtlichen Rahmenbedingungen abhängt und sich daher ändern kann. Eine (teilweise) Umstellung von Präsenz- auf Online-Lehre auch während des Semesters ist nicht ausgeschlossen. Wir werden in der letzten Augustwoche ein Update aussenden.

Gehen Sie bitte davon aus, dass sich die Räume, in denen Ihre Lehrveranstaltungen stattfinden, in den nächsten Wochen ändern werden. Prüfen Sie Ihre Stundenpläne daher zu Semesterbeginn.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre FHWien der WKW

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Stand: 19.05.2021

Liebe Studierenden,

ergänzend zu unserer Aussendung von gestern, 18. Mai 2021, möchten wir Sie hinsichtlich Ihrer Teilnahme an der ÖH-Wahl 2021 über Folgendes informieren:

Für die Teilnahme an der Wahl sind die genannten Nachweise (Impfung, negativer Test, Nachweis über überstandene Infektion) nicht notwendig!

Sollten Sie keinen Nachweis bei sich tragen, beschränken Sie Ihren Aufenthalt im Gebäude bitte auf die Teilnahme an der Wahl und halten Sie ihn möglichst kurz.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre FHWien der WKW

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Stand: 18.05.2021

Liebe Studierende & Lehrende,

in Hinblick auf die am 19. Mai 2021 in Kraft tretenden COVID-19-Öffnungsbestimmungen des Gesundheitsministers möchten wir Sie auf Folgendes hinweisen:

Die in unserer Aussendung vom 22. April 2021 beschriebene Regelung für die Teilnahme an Präsenz-Lehrveranstaltungen an der FHWien der WKW bleibt bis auf Widerruf bestehen. Bei den für das Betreten des Campus erforderlichen Nachweisen gelten jedoch ab 19. Mai 2021 Anpassungen.

Für das Betreten des Campus ist einer der folgenden Nachweise nötig:

Für geimpfte Personen:

  • Ab dem 22. Tag nach der ersten Impfung ist der Nachweis gültig, wobei die Impfung nicht länger als drei Monate zurückliegen darf. Nach der Vollimmunisierung (Erhalt aller empfohlenen Dosen des jeweiligen Impfstoffs) behält der Impfnachweis seine Gültigkeit für insgesamt 9 Monate ab der 1. Impfung (vorbehaltlich der wissenschaftlichen Erkenntnislage). Als Impfnachweis gelten der gelbe Impfpass, ein Impf-Kärtchen sowie ein Ausdruck der Daten aus dem e-Impfpass.

Für getestete Personen:

  • Negativer PCR-Test: 72 Stunden ab Probenahme
  • Negativer Antigen-Test einer befugten Stelle: 48 Stunden ab Probenahme
  • Negativer Antigen-Selbsttest, der in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem der Länder erfasst wird: 24 Stunden ab Probenahme

Für genesene Personen:

  • Eine ärztliche Bestätigung ist für sechs Monate nach einer abgelaufenen Infektion mit SARS-CoV-2 gültig. Diese muss molekularbiologisch (z. B. PCR-Test) nachgewiesen worden sein.
  • Ein behördlicher Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten sechs Monaten vor der vorgesehenen Testung nachweislich mit SARS-CoV-2 erkrankte Person ausgestellt wurde.
  • Ein Nachweis über eine positive Testung auf neutralisierende Antikörper ist für drei Monate gültig.

Jede/r Studierende und Lehrende ist beim Betreten des Campus für das Vorliegen und Mitsichführen eines solchen Nachweises verantwortlich.

Studierende legen den Nachweis bei Betreten der Lehrsaals vor. Darüber hinaus möchten wir darauf hinweisen, dass der Hauseigentümer im Rahmen seines Hausrechts durch die Portiere oder Security-MitarbeiterInnen stichprobenartig das Vorliegen eines solchen Nachweises überprüft.

Gemeinsam können wir dazu beitragen, die weitere Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen, das Gesundheitswesen zu entlasten und unsere Studierenden, Lehrenden und MitarbeiterInnen zu schützen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre FHWien der WKW

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Stand: 22.04.2021

Liebe Studierende & Lehrende,

die FHWien der WKW möchte ihren Lehrenden und Studierenden während der COVID-19-Pandemie einerseits ein sicheres Arbeiten und Studieren sowie andererseits die Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Prüfungen ermöglichen, die nicht im Internet stattfinden können.

Das Distance Learning bleibt dabei im Sommersemester 2021 die hauptsächliche Lehrform. Nur in ausgewählten Fällen, z. B. wenn Räume, Equipment oder Software nur vor Ort verfügbar sind (etwa Ateliers im Radio- und TV-Studio), finden Lehrveranstaltungen und Prüfungen auf unserem Campus statt.

Für diese Lehrveranstaltungen und Prüfungen auf dem Campus gilt ab 26. April 2021 Folgendes:

Die Teilnahme an Präsenz-Lehrveranstaltungen und -Prüfungen ist nur dann zulässig, wenn Lehrende, Studierende und Prüfungsaufsichten einen Nachweis über das negative Ergebnis eines Antigentests (24 Stunden gültig) oder eines PCR-Tests (72 Stunden gültig) vorlegen können.

Diese Maßnahme zur Eindämmung von COVID-19 wurde auf Basis der gesetzlichen Grundlagen (2. COVID-19-Hochschulgesetz) von der Kollegiumsleitung im Einvernehmen mit dem Erhalter und nach Anhörung der Vorsitzenden der Hochschulvertretung der Studierenden festgelegt. Sie gilt längstens bis zum Ende des Sommersemesters 2021.

Bitte beachten Sie, dass weiterhin auf dem gesamten WKO Campus der gesetzlich verordnete Mindestabstand von zwei Metern sowie (bis auf Widerruf) eine FFP2-Maskenpflicht gelten. Die Hygiene- & Verhaltensregeln für Lehrende und für Studierende finden Sie auf unserer Website.

Zur Erinnerung: Bitte melden Sie uns weiterhin per E-Mail an corona@fh-wien.ac.at, wenn Sie positiv auf das Coronavirus getestet wurden, auch wenn Sie nicht im Gebäude waren. Als Fachhochschule sind wir verpflichtet, alle Fälle zu melden.

Ihre
FHWien der WKW

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Stand: 18.03.2021

Liebe Studierende & Lehrende,

wir möchten Sie darüber informieren, dass die FHWien der WKW das Distance Learning als hauptsächliche Lehrform bis zum Ende des laufenden Sommersemesters beibehalten wird. Diese Entscheidung haben wir mit Blick auf die aktuelle Situation getroffen. Wir hoffen, Ihnen mit dieser Ankündigung Ihre Planungen bis zum Semesterende zu erleichtern.

Nur in ausgewählten Fällen finden Lehrveranstaltungen und Prüfungen auf unserem Campus statt, wenn Räume, Equipment oder Software nur vor Ort verfügbar und für die Absolvierung des Semesters unabdingbar sind. Dies gilt etwa für die Ateliers im TV- und Radio-Studio. Die Entscheidung über den Durchführungsort treffen Lehrende und Studienbereichsleitungen gemeinsam. Die entsprechenden Anpassungen in FHWien Online folgen in den nächsten Tagen.

Bitte beachten Sie, dass auf dem gesamten WKO Campus der gesetzlich verordnete Mindestabstand von zwei Metern sowie (bis auf Widerruf) eine FFP2-Maskenpflicht gelten. Die Hygiene- & Verhaltensregeln für Studierende und Lehrende finden Sie auf unserer Website.

Zur Erinnerung: Bitte melden Sie uns weiterhin per E-Mail an corona@fh-wien.ac.at, wenn Sie positiv auf das Coronavirus getestet wurden, auch wenn Sie nicht im Gebäude waren. Als Fachhochschule sind wir verpflichtet, alle Fälle zu melden.

Ihre
FHWien der WKW

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Stand: 25.01.2021

Liebe Studierende & Lehrende,

wie wir Ihnen mitgeteilt haben, behält die FHWien der WKW bis zum Ende des Wintersemesters 2020/21 Distance Learning als hauptsächliche Lehrform bei. Dies wird im Sommersemester 2021 bis auf Widerruf fortgesetzt.

Sicher ist, dass Distance Learning bis zu den Osterferien (Beginn: 29. März 2021) die hauptsächliche Lehrform bleiben wird. Ob danach ein Umstieg auf eine Kombination aus Online-Lehre und Unterricht auf unserem Campus möglich ist, werden wir Mitte März entscheiden.

Nur in ausgewählten Fällen finden Lehrveranstaltungen und Prüfungen auf unserem Campus statt, wenn Räume, Equipment oder Software nur vor Ort verfügbar und für die Absolvierung des Semesters unabdingbar sind. Dies gilt etwa für die Ateliers im TV- und Radio-Studio. Die Entscheidung über den Durchführungsort treffen Lehrende und Studienbereichsleitungen gemeinsam. Die entsprechenden Anpassungen in FHWien Online folgen in den nächsten Tagen.

Bitte beachten Sie, dass ab Montag, 25.01.2021, der gesetzlich erhöhte Mindestabstand von zwei Metern gilt. Zudem besteht ebenfalls ab Montag, 25.01.2021, am gesamten WKO-Campus eine FFP2-Maskenpflicht (bis auf Widerruf).

Zur Erinnerung: Bitte melden Sie uns weiterhin per E-Mail an corona@fh-wien.ac.at, wenn Sie positiv auf das Coronavirus getestet wurden, auch wenn Sie nicht im Gebäude waren. Als Fachhochschule sind wir verpflichtet, alle Fälle zu melden.

Ihre
FHWien der WKW

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Stand: 20.11.2020

Liebe Studierende & Lehrende,

wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, führt die FHWien der WKW bis zum Ende des aktuellen Lockdowns alle Lehrveranstaltungen und Prüfungen online durch.

Damit Sie Planungssicherheit haben, werden wir nach dem Lockdown bis zum Ende des Wintersemesters 2020/21 Distance Learning als hauptsächliche Durchführungsform beibehalten.

Nur in wenigen, ausgewählten Fällen können Lehrveranstaltungen und Prüfungen auf unserem Campus stattfinden, wenn Räume, Equipment oder Software nur vor Ort verfügbar und für die Absolvierung des Semesters unabdingbar sind. Dies gilt etwa für die Ateliers im TV- und Radio-Studio.

Die Entscheidung über den Durchführungsort treffen Lehrende und Studiengang gemeinsam. Die entsprechenden Anpassungen in FHWien Online folgen in den nächsten Tagen.

Zur Erinnerung: Bitte melden Sie uns weiterhin per E-Mail an corona@fh-wien.ac.at, wenn Sie positiv auf das Coronavirus getestet wurden, auch wenn Sie nicht im Gebäude waren. Als Fachhochschule sind wir verpflichtet, alle Fälle zu melden.

Ihre
FHWien der WKW

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Stand: 16.11.2020

Liebe Studierende & Lehrende,

wie die österreichische Bundesregierung am Samstag angekündigt hat, wird es von Dienstag, 17. November 2020, bis Sonntag, 6. Dezember 2020, einen Lockdown geben.

Daher müssen Präsenz-Lehrveranstaltungen und Prüfungen, die in diesem Zeitraum auf dem Campus der FHWien der WKW geplant waren, auf Distance Learning umgestellt werden.

Ob ab Montag, 7. Dezember 2020, wieder in ausgewählten Fällen Präsenz-Lehrveranstaltungen und Prüfungen vor Ort möglich sind, werden wir Ihnen rechtzeitig mitteilen und Sie auf dem Laufenden halten.

Ihre
FHWien der WKW

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Stand: 02.11.2020

Liebe Studierende & Lehrende,

wie der Pressekonferenz der österreichischen Bundesregierung am Samstag, 31. Oktober 2020, zu entnehmen war, soll der Präsenz-Unterricht an allen Universitäten und Fachhochschulen ab Dienstag, 3. November 2020, bis auf Weiteres eingestellt werden.

Die Gesundheit unserer Studierenden, Lehrenden und MitarbeiterInnen liegt uns sehr am Herzen. Dies gilt derzeit besonders im Hinblick auf die Ausbreitung des Coronavirus und die damit verbundenen Risiken. Darum stehen wir in engem Kontakt mit dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) und stimmen unsere Maßnahmen mit diesem ab.

Die FHWien der WKW hat sich daher entschlossen, ab 3. November 2020 alle Lehrveranstaltungen auf Distance Learning umzustellen und Präsenz-Lehrveranstaltungen bis 30. November 2020 nicht durchzuführen.

Zur Umstellung auf Distance Learning und zu dessen organisatorischem Ablauf werden wir Ihnen noch detaillierte Informationen übermitteln.

Bitte kontrollieren Sie laufend Ihre persönlichen Termine in FHWien Online.

Ihre
FHWien der WKW

PS: Es wird noch geklärt, wie Lehrveranstaltungen, die notwendigerweise in Präsenz durchgeführt werden müssen (z. B. im Radio- oder TV-Studio), stattfinden. Details dazu werden noch bekannt gegeben.

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Stand: 30.09.2020

Liebe Studierenden,

Heinz Faßmann, Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung, sowie Adrijana Novakovic, ÖH-Vorsitzende, haben ein gemeinsames Schreiben zum Start des neuen Wintersemesters an Österreichs Hochschulen vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie verfasst.

Dieses Schreiben leiten wir Ihnen gern zur Lektüre weiter:

> Jetzt das Schreiben lesen

Ihre FHWien der WKW

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Stand: 14.09.2020

Liebe Studierende,

vor einer Woche hat an unserer Fachhochschule der Studienbetrieb für über 2.800 Studierende begonnen.

Die FHWien der WKW hat beschlossen, dieses Semester in einer hybriden Variante durchzuführen mit rund 30 % Präsenzunterricht und 70 % Online-Lehre. Auf diese Weise wollen wir Ihnen den persönlichen Austausch untereinander und mit Ihren Lehrenden ermöglichen.

Da wir für den Schutz der Gesundheit aller Studierenden, Lehrenden und MitarbeiterInnen auf unserem Campus Mitverantwortung tragen, haben wir Hygiene- und Verhaltensregeln aufgestellt und Ihnen kommuniziert. Zentral sind folgende Regeln:

  • Tragen Sie immer einen Mund-Nasen-Schutz – die einzige Ausnahme ist Ihr Platz im Lehrsaal (außer der Mindestabstand kann nicht eingehalten werden).
  • Halten Sie den Mindestabstand ein.
  • Kommen Sie nicht auf den Campus der FHWien der WKW, wenn Sie sich krank fühlen oder Covid-19-Symptome aufweisen.
  • Kommen Sie nicht auf den Campus der FHWien der WKW, solange Sie als Covid-19-Verdachts- oder Erkrankungsfall gelten.
  • Sollten Sie als Covid-19-Verdachts- oder Erkrankungsfall gelten, informieren Sie uns bitte umgehend an corona@fh-wien.ac.at.

>> Zu den kompletten Hygiene- und Verhaltensregeln

Wir beobachten allerdings immer wieder, dass die Hygiene- und Verhaltensregeln nicht eingehalten werden. Zugleich haben uns in der ersten Semesterwoche bereits mehrere Studierende gemeldet, dass sie positiv auf Covid-19 getestet wurden.

Vor diesem Hintergrund möchte ich Ihnen vor Augen führen, welche Folgen die Missachtung der Hygiene- und Verhaltensregeln konkret haben kann:

  1. Die Nichteinhaltung der Hygiene- und Verhaltensregeln kann zu einem Ausschluss vom Studium führen.
  2. Weiters kann die Nichteinhaltung zu strafrechtlichen Konsequenzen führen, wenn durch einen sorglosen Umgang andere Personen angesteckt werden.
  3. Sollte die Hochschulleitung zur Auffassung gelangen, dass das Risiko für die auf dem Campus Anwesenden wegen des sorglosen Umgangs mancher mit den Hygiene- und Verhaltensregeln zu hoch geworden ist, wird der Präsenzunterricht eingestellt werden. Das wäre sehr schade.

Wenn ein Attest bescheinigt, dass wegen einer Unverträglichkeit kein Mund-Nasen-Schutz getragen werden kann, dürfen Betroffene den Campus nicht betreten – der Schutz der Anwesenden hat in diesem Fall Vorrang.

Ich ersuche Sie eindringlich, die Hygiene- und Verhaltensregeln lückenlos zu befolgen. Nur so können wir einen möglichst geregelten Studienbetrieb mit Präsenzlehre aufrechterhalten.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg in Ihrem Studium.

Freundliche Grüße

Ing. Mag. (FH) Michael Heritsch, MSc
CEO
FHWien der WKW

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Stand: 03.09.2020

Liebe Studierende & Lehrende,

der Schutz der Gesundheit aller Studierenden, Lehrenden und MitarbeiterInnen ist uns ein besonderes Anliegen. Nachfolgend finden Sie die Hygiene- und Verhaltensregeln auf dem Campus der FHWien der WKW zum Schutz vor COVID-19-Infektionen sowie sonstige wichtige Informationen in diesem Zusammenhang.

Wir zählen auf Ihre Mithilfe und bitten Sie um die Einhaltung der Hygiene- und Verhaltensregeln, damit wir alle gesund bleiben.

Ihre
FHWien der WKW

PS.: Die lehrveranstaltungsbezogene Anwesenheitspflicht ist bis Widerruf der Bestimmung aufgehoben.

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Stand: 02.09.2020

Bitte beachten Sie die Hygiene- & Verhaltensregeln für Studierende sowie die Hygiene- & Verhaltensregeln für Lehrende an der FHWien der WKW.

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Stand: 18.08.2020

Liebe Studierende & Lehrende,

wie Anfang Juli angekündigt, wird die FHWien der WKW das Wintersemester 2020/21 in einer Kombination aus Präsenzunterricht auf dem Campus und Online-Lehre durchführen. Wir adaptieren die bereits erstellten Stundenpläne gerade entsprechend.

Bitte rechnen Sie mit einem hohen Anteil an Online-Lehre, da die Hygiene- und Sicherheitsvorgaben nur wenige Studierende pro Lehrsaal zulassen.

Sie werden Ihren aktualisierten Stundenplan jedenfalls vor Semesterbeginn am 7. September 2020 erhalten.

Zusätzlich planen wir umfassende Hygiene-Maßnahmen und Verhaltensregeln, um Infektionen mit Covid-19 an unserer Fachhochschule zu verhindern.

Für den Schutz der Studierenden, Lehrenden und MitarbeiterInnen unserer Fachhochschule ist Ihr Verhalten entscheidend. Wir zählen auf Ihre Mithilfe und bitten Sie um die Einhaltung der Hygiene- und Verhaltensregeln, damit wir alle gesund bleiben.

Wir passen unsere Planungen laufend den Entwicklungen und behördlichen Vorgaben an und werden Sie auf dem Laufenden halten.

Ihre
FHWien der WKW

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Stand: 08.07.2020

Liebe Studierende, liebe Lehrende,

COVID-19 stellte im Sommersemester 2020 eine außerordentliche Herausforderung für alle Beteiligten dar. Ich möchte mich bei Ihnen dafür bedanken, dass die notwendige Umstellung auf reines Distance Learning so gut geklappt hat. Das hat viel Flexibilität und Einsatz von Ihrer Seite aus erfordert!

Wir haben aus diesem Semester zwei Lehren gezogen:

  • Distance Learning ist in sehr viel mehr Lehrveranstaltungen einsetzbar, als uns vorher bewusst war.
  • Die Präsenzlehre ist ein wertvolles Gut und essentieller Bestandteil der praxisbezogenen Lehre. Der persönliche Austausch zwischen Lehrenden und Studierenden ist wesentlicher Bestandteil des Lernprozesses und kann in vielen Fällen nicht vollständig durch Online-Formate ersetzt werden.

Auf Basis dieser Erkenntnisse haben wir den Stundenplan für das Wintersemester 2020/21 erstellt. Dabei war vorgesehen, dass die Lehre wie bisher primär am Campus stattfindet, wobei der Anteil an Lehreinheiten im Distance Learning erhöht wurde.

Die Lehrenden haben die Stundenpläne bereits erhalten. Die Studierenden erhalten ihren Stundenplan in dieser Woche.

Wie uns die Entwicklungen der letzten beiden Wochen aber gezeigt haben, können wir nicht davon ausgehen, dass die Lehrsäle im Wintersemester 2020/21 wie bisher üblich genutzt werden können. Wir gehen aktuell davon aus, dass eine Anwesenheit von Studierenden an der Hochschule möglich ist, jedoch der 1-Meter-Abstand in den Lehrsälen gewahrt werden muss. Damit reduziert sich die maximal zulässige Anzahl von Personen in den Räumen drastisch und eine „normale“ Präsenzlehre ist nicht möglich. Gleichzeitig möchten wir keine reine Online-Lehre wie im Sommersemester 2020 durchführen.

Daher ist es im Wintersemester 2020/21 notwendig, die Lehre in einer hybriden Form aus sehr viel Distance Learning kombiniert mit Präsenzlehre durchzuführen.

Wir haben uns daher entschieden, die Stundenpläne nochmals umzuarbeiten und den Gegebenheiten anzupassen. Die Termine der Lehrveranstaltungen bleiben dabei gleich, jedoch werden Räume geändert und viele Termine werden auf Distance Learning umgestellt. Dieser Prozess der Umstellung und Optimierung unter den gegebenen räumlichen Rahmenbedingungen kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir informieren Sie im Laufe des August, sobald eine finale Version vorliegt.

Bedenken Sie bitte auch, dass aufgrund behördlicher Vorgaben im Laufe des Wintersemesters wieder eine komplette Umstellung auf Online-Lehre erforderlich werden kann.

Ich ersuche Sie um Verständnis, dass in einem weiteren Semester sehr viel Flexibilität und Engagement von allen Beteiligten gefordert sein wird.

Wir geben unser Bestes, um Ihnen optimale Rahmenbedingungen für das Lehren und Lernen an der FHWien der WKW zu bieten.

Mit freundlichen Grüßen

FH-Prof.in Dr.in Beate Huber

Chair of the Academic Board
Head of Academic Affairs
Head of Department of Management

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Stand: 16.06.2020

Bitte beachten Sie die Hygiene- & Verhaltensregeln an der FHWien der WKW.

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Stand: 14.05.2020

Bitte beachten Sie die Hygiene- & Verhaltensregeln an der FHWien der WKW.

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Stand: 14.04.2020

Die Corona-Krise betrifft den Hochschulbetrieb auf vielfältige Weise. Das Aufnahmeverfahren an der FHWien der WKW kann nicht wie geplant stattfinden. Wir möchten Sie über folgende Änderungen informieren:

  • Alle Aufnahmetests finden im Juni 2020 statt. Wenn wir Ihre Bewerbung erhalten und geprüft haben, können Sie ab 23. April einen Testtermin wählen.
  • Der Aufnahmetest wird online durchgeführt und nicht vor Ort an der FHWien der WKW.
  • BewerberInnen, die bereits einen Testtermin im April gewählt haben, erhalten für diesen Termin Mitte nächster Woche eine Absage per E-Mail und können ab 23. April einen neuen Termin im Juni wählen.
  • Das studiengangsspezifische Verfahren entfällt in diesem Jahr.
  • Die Bewerbungsfrist wird bis 4. Juni 2020 verlängert bzw. bis 5. Mai für BewerberInnen mit Abschlussdokumenten aus Drittstaaten. Details zu den Bewerbungsfristen finden Sie hier:

Fristen für die Bewerbung

Alle Informationen zum geänderten Aufnahmeverfahren finden Sie auf unsere Website:

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Stand: 30.03.2020

Das gesamte Sommersemester 2020 wird in Form von Distance Learning durchgeführt. Davon ausgenommen sind lediglich Lehrveranstaltungen, bei denen eine Präsenz unabdingbar ist, wie z.B. bei Exkursionen oder der Benutzung des TV-Studios.

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Stand: 23.03.2020

Die aktuelle Situation erfordert abweichende Regelungen und Ergänzungen in der Studien- und Prüfungsordnung. Das Kollegium hat in Zusammenarbeit mit der ÖH FHWien als Interessensvertretung der Studierenden diese Sonderbestimmungen formuliert und zu den jeweiligen Absätzen ergänzt.

Sie gelangen zur Studien- und Prüfungsordnung mit den Sonderbestimmungen durch Klick auf den folgenden Button:

>> Ergänzte Studien- und Prüfungsordnung

Bitte lesen Sie die Studien- und Prüfungsordnung sorgfältig. Hier ist ein Überblick über die Änderungen:

  • Die Abänderung der Studien- und Prüfungsordnung gilt bis auf Widerruf.
  • Der Notenschluss für das Wintersemester 2019/2020 wird vom 14. April 2020 auf den 14. November 2020 verschoben.
  • Anpassung der Lehr- und Prüfungsmodalitäten mit Vorgaben, wie Änderungen abzustimmen und zu dokumentieren sind
  • Für Zivildiener und Milizangehörige begründetes Nichtantreten zur Prüfung als Entschuldigungsgrund
  • Ebenso für Personen mit anderen nachweislich begründeten Entschuldigungen (z. B. Schichtdienst in infrastrukturrelevanten Branchen)
  • Einsicht in Prüfungsunterlagen aktuell nicht möglich, wird ehestmöglich nachgeholt
  • Aufhebung der lehrveranstaltungsbezogenen Anwesenheitspflicht für das gesamte Sommersemester 2020
  • Regelung von mündlichen Prüfungen, die online durchgeführt werden
  • Zusatztermine für die Abgabe von Bachelor- und Masterarbeiten
  • Zusatztermine für Bachelor- und Masterprüfungen
  • Zusätzliche Unterbrechungsmöglichkeit für Zivildiener und Milizangehörige
  • Aufhebung des verpflichtenden Auslandssemesters im Sommersemester 2020
  • Regelung der Integration von Studierenden, die im Sommersemester 2020 im Auslandssemester waren oder sind
  • Aufhebung der Verpflichtung zum Berufspraktikum im Ausland im Sommersemester 2020 für Studierende des Bachelor-Studiengangs Tourismus-Management
  • Verlängerung der Fristen für das Berufspraktikum für alle

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Stand: 16.03.2020

Informationen für BewerberInnen

Die durch das Coronavirus ausgelöste Krise betrifft den Hochschulbetrieb auf vielfältige Weise.

Aktuell gehen wir allerdings davon aus, dass alle Termine halten und die IT-gestützten Aufnahmetests wie geplant stattfinden.

Sollte sich aufgrund neuer Entwicklungen daran etwas ändern, werden wir Sie so rasch wie möglich informieren.
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Unterstützung für Studierende auf Auslandssemester

Die FHWien der WKW steht mit allen ihren Studierenden, die gerade ein Auslandssemester absolvieren, in ständigem Kontakt und leitet ihnen Empfehlungen des Bundesministeriums für Europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA) sowie der Erasmus-Nationalagentur weiter.

Wir  unterstützen alle unsere Studierenden, die sich – aus Gründen der  Gesundheit oder Sicherheit – dazu entschließen, ihr Auslandssemester nicht anzutreten bzw. abzubrechen, beim Einstieg ins Semester an der FHWien der WKW. Soweit möglich wird es auch individuelle Lösungen geben, um unseren Studierenden den erfolgreichen Abschluss des Sommersemesters 2020 zu ermöglichen.

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Bitte beachten Sie folgende aktuelle Informationen im Zusammenhang mit der Corona-Krise:

  • Der wko campus am Währinger Gürtel 97 ist ab Montagmittag (16. März 2020) bis zum 6. April 2020 bzw. bis auf Widerruf geschlossen.
  • Auch die Bibliothek der FHWien der WKW ist ab Montagmittag (16. März 2020) bis auf Weiteres geschlossen.
  • Wichtig: Die Online-Ressourcen stehen Ihnen natürlich weiterhin zur Verfügung. Für nähere Informationen und Updates informieren Sie sich bitte im Moodle.

Sollten Sie zu den oben genannten Punkten Fragen haben, schicken Sie bitte ein E-Mail an servicepoint@fh-wien.ac.at.

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Stand: 12.03.2020

Aufgrund der Entscheidung der österreichischen Bundesregierung die Lehre an Hochschulen spätestens ab Montag 16.3.2020 auf Distance Learning umzustellen, arbeiten wir an der FHWien der WKW seit der Bekanntgabe am Dienstag auf Hochtouren, um einen geordneten Lehrbetrieb zu ermöglichen.

Der Lehrbetrieb wird von 10. März 2020 bis voraussichtlich 6. April 2020 in Distance Learning durchgeführt.

Alle weiteren Details zum Distance Learning sowie zu Prüfungen, Notenschluss, Prüfungsmodus und den Lehrveranstaltungen finden Sie unter folgendem Link:

> Updates zum Studienbetrieb

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Stand: 10.03.2020

Wie der Pressekonferenz der österreichischen Bundesregierung am 10. März 2020 zu entnehmen war, soll der Präsenz-Unterricht an allen Universitäten und Fachhochschulen ab Montag, den 16. März 2020, bis auf Weiteres eingestellt werden.

Die FHWien der WKW hat sich daher entschlossen, bereits ab 10. März 2020 alle Lehrveranstaltungen auf Distance Learning umzustellen und Präsenz-Lehrveranstaltungen, aber auch Veranstaltungen wie das Open House, bis 6. April 2020 nicht durchzuführen. Info-Veranstaltungen finden online statt.

Zur Umstellung auf Distance Learning und zu dessen organisatorischem Ablauf (Anwesenheit, Praktika, Reisen etc.) werden wir Ihnen noch detaillierte Informationen übermitteln.

Wir bitten Sie um etwas Geduld. Weitere Informationen folgen so rasch wie möglich.

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Stand: 09.03.2020

Die Gesundheit unserer Studierenden, Lehrenden und MitarbeiterInnen liegt uns sehr am Herzen. Dies gilt derzeit besonders im Hinblick auf die Ausbreitung des Coronavirus und die damit verbundenen Risiken. Darum stehen wir in engem Kontakt mit den Gesundheitsbehörden und stimmen unsere Maßnahmen mit ihnen ab.

Derzeit findet der Lehrbetrieb an der FHWien der WKW planmäßig statt.

Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen und weitere Erkrankungen zu verhindern, bitten wir Sie, in folgenden Fällen 14 Tage lang nicht an die FHWien der WKW zu kommen:

  • Sie haben sich kürzlich in einem Gebiet mit gehäuften Erkrankungsfällen aufgehalten; siehe die Reisewarnungen des Außenministeriums.
  • Sie hatten Kontakt mit am Coronavirus Erkrankten.

Wir empfehlen folgende Maßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus und orientieren uns dabei an den Ratschlägen der Behörden:

  • Waschen Sie Ihre Hände mehrmals täglich mit Wasser und Seife und/oder einem alkoholhaltigen Desinfektionsmittel.
  • Bedecken Sie Mund und Nase mit einem Papiertaschentuch (nicht mit den Händen), wenn Sie husten oder niesen.
  • Vermeiden Sie nach Möglichkeit direkten Kontakt zu kranken Personen.

Nähere Informationen finden Sie auf den Websites folgender öffentlicher Stellen und Behörden:

Wir halten alle Studierenden, Lehrenden und MitarbeiterInnen über die Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus auf dem Laufenden.