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Im Oktober 2021 wurden die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Weiterbildungsstudien entscheidend geändert. Nach einer zweijährigen Umstellungsphase für bestehende Weiterbildungsstudien treten diese Bestimmungen im Herbst 2023 nun erstmals in Kraft. Es finden sich also vermehrt akademische Grade wie BA (CE), MPr und EMBA im Studienangebot österreichischer Hochschulen wieder. Was genau bedeutet dies aber für InteressentInnen der Weiterbildungsprogramme der Vienna Management Academy?

„Wir begrüßen diese Novelle des Fachhochschulgesetzes, denn diese Reform der hochschulischen Weiterbildung bringt für unsere InteressentInnen mehr Klarheit und Transparenz durch einheitliche Rahmenbedingungen für den gesamten Bildungssektor sowie durch die klar geregelten Zugangsvoraussetzungen und akademischen Abschlüsse. Durch die Anpassung der gesamten hochschulischen Weiterbildung an das Bologna-System mit Bachelor- und Masterabschlüssen erfolgt eine Gleichstellung der Abschlüsse von „Regelstudiengängen“ und Weiterbildungsstudien. Damit stehen Bachelor-AbsolventInnen der Vienna Management Academy künftig auch die Master-Studiengänge der „Regelstudiengänge“ offen. AbsolventInnen von Masterprogrammen der Vienna Management Academy qualifizieren sich formal nun erstmals auch für die Aufnahme in PhD-Programme“, so Head of Vienna Management Academy, DI Wolfgang Vrzal, MBA. Diese Form der Durchlässigkeit zwischen „Regelstudiengängen“ und Weiterbildungsstudien ist neu – und essenziell – in der Gestaltung der individuellen Bildungspfade.

Studierende in Weiterbildungsstudien zeichnen sich insbesondere durch ihre Berufserfahrung aus. Das Fachhochschulgesetz ermöglicht mit der Novelle den Hochschulen nun in verstärktem Ausmaß, die beruflichen oder außerberuflichen Qualifikationen der Studierenden auf das Weiterbildungsstudium anzuerkennen. Damit können Studierende auch Verkürzungen der Studienzeit erreichen.

Die Änderungen im Detail

Durch die Reform können in Zukunft sowohl Master- als auch Bachelorlehrgänge in der Weiterbildung absolviert werden. Diese werden den Zusatz „Continuing Education“ – kurz BA (CE) oder MA (CE) – erhalten. All jene Programme, die in Kooperation mit einer außerhochschulischen Bildungseinrichtung durchgeführt werden, werden zukünftig als „Bachelor Professional“ oder „Master Professional“ (BPr bzw. MPr) geführt. Die organisatorische und wirtschaftliche Kooperation zwischen der Hochschule und der außerhochschulischen Bildungseinrichtung ermöglicht im Zuge der inhaltlichen Zusammenarbeit, Programme noch konkreter und zielgerichteter auf berufsspezifische Fachrichtungen auszurichten. Davon profitieren in erster Linie die Studierenden. Die Hauptverantwortung für die Programme, insbesondere die akademische Qualitätssicherung, bleibt wie bisher Kernaufgabe der Hochschule.

Der altbekannte „Master of Business Administration” (MBA) bleibt auch in Zukunft erhalten und wird durch den EMBA, den „Executive Master of Business Administration“ erweitert. Um diesen akademischen Grad zu erlangen, wird in der Regel ein höheres Maß an Berufserfahrung vorausgesetzt.

Zulassung

Für InteressentInnen von Weiterbildungsstudien wird es auch hinsichtlich der Zulassungsbedingungen zu Neuerungen kommen. Wolfgang Vrzal fasst diese folgendermaßen zusammen: „Wie schon in der Vergangenheit wird für unsere akademischen Hochschullehrgänge ein Nachweis beruflicher Vorerfahrung benötigt. Für den Abschluss eines BA (CE) Programms benötigen BewerberInnen, mit der Ausnahme des Bachelor Professional, zusätzlich die allgemeine Universitätsreife, während die Masterprogramme mehrheitlich ein Vorstudium voraussetzen.“

AKADEMISCHER ABSCHLUSS ZULASSUNGSKRITERIEN
Bachelor of Arts (Continuing Education) – BA (CE) Allg. Universitätsreife UND mehrjährige einschlägige Berufserfahrung
Bachelor Professional – BPr Einschlägige berufliche Qualifikation ODER mehrjährige einschlägige Berufserfahrung
Master of Arts (Continuing Education) – MA (CE)

Master Professional – MPr

Master of Business Administration – MBA

Einschlägiger Bachelor- oder vergleichbarer Studienabschluss UND mehrjährige einschlägige Berufserfahrung
Executive Master of Business Administration – EMBA Einschlägige berufliche Qualifikation auf Executive-Niveau

Start im Wintersemester 2023/24

Die neuen Weiterbildungsstudien der Vienna Management Academy werden ab September 2023 bereits als BA (CE), MA (CE) und MBA angeboten. Die etablierten Hochschulprogramme der Vienna Management Academy können im September 2023 zum letzten Mal im Rahmen der bestehenden Bestimmungen belegt werden. (Zugangsvoraussetzung: mindestens 6 Jahre Berufserfahrung; Abschluss: Master of Science)

Alle Informationen zu den Hochschullehrgängen der Vienna Management Academy by FHWien der WKW finden Sie hier.