Zum Hauptinhalt springen

Über die Ombudsstelle für Studierende

Die FHWien der WKW hat eine Ombudsstelle für Studierende eingerichtet. Sie dient der unabhängigen Qualitätssicherung. Studierende können sich an diese wenden, nachdem bei Anträgen und Schwierigkeiten alle vorherigen Instanzen durchlaufen wurden.

Zielsetzung der Ombudsstelle

Studierenden soll die Möglichkeit geboten werden, in bestimmten Anlassfällen, Beschwerden oder bestimmte Anträge an eine Instanz zu kommunizieren,

  • die weisungsfrei agiert und unabhängig vom Erhalter ist,
  • die nicht LeiterIn eines bestehenden Studienganges, Lehrgangs oder Programmes des Erhalters ist,
  • die umfassendes Wissen über die rechtlichen Rahmenbedingungen für ein Studium an einer fachhochschulischen Einrichtung besitzt.

Möglichkeiten des Anrufs der Ombudsstelle

Die Ombudsstelle kann ausschließlich zu folgenden Problemfällen kontaktiert werden:

  • Ausschluss Studierender vom Studium an der FHWien der WKW
  • Negative Beurteilung einer kommissionellen Prüfung
  • Nichteinhaltung der geltenden Prüfungsordnung
  • Verstöße gegen Vorschriften des FHStG bzw. nachgelagerter verbindlicher Regelungen
  • In Fällen des Plagiatsverdachts wird die Ombudsstelle von der Kollegiumsleitung kontaktiert und gibt eine Stellungnahme ab.

Voraussetzungen der Behandlungswürdigkeit einer Beschwerde durch die Ombudsstelle

Es müssen im Vorfeld erfolglos alle verfügbaren internen Instanzen mit der Beschwerde befasst worden sein.

Je nach konkretem Themengebiet können das sein:

  • Lehrende
  • Academic Experts & Lecturers
  • StudiengangsleiterInnen

Team

Mag.a Elisabeth Rührig, MA

Ombuds Office