Kollegiumswahl der FHWien-Studiengänge der WKW: Veröffentlichung der Wahlausschreibung
26.06.2012
17:27
Kategorie: Aktuelles
Gemäß § 10 des Bundesgesetzes über Fachhochschul-Studiengänge (Fachhochschul-Studiengsetz - FHStG) in der Fassung vom 1.3.2012 ist zur Durchführung und Organisation des Lehr- und Prüfungsbetriebes bei jedem Erhalter von Fachhochschul-Studiengängen ein Kollegium einzurichten.
Neben der/dem LeiterIn des Kollegiums und ihrer/seiner Stellvertretung gehören dem Kollegium an:
1. Sechs LeiterInnen der jeweils eingerichteten Fachhochschul-Studiengänge
2. Sechs VertreterInnen des Lehr- und Forschungspersonals sowie
3. Vier VertreterInnen der Studierenden der Fachhochschul-Studiengänge.
Die Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder in das Kollegium der FHWien-Studiengänge der WKW ist in der Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder in das Kollegium der FHWien-Studiengänge der WKK geregelt.
Die vorliegende Wahlausschreibung beschreibt die Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder für die Kurie des Lehr- und Forschungspersonals in das Kollegium der FHWien. Die Kurie der StudiengangsleiterInnen sowie der Studierenden der FHWien entsenden die entsprechende Anzahl der VertreterInnen in das Kollegium.
Die Funktionsperiode des Kollegiums dauert jeweils drei Jahre bzw. endet durch Verlust der Zugehörigkeit zur jeweiligen Personengruppe.
1. Ort und Zeit der Wahl:
Die Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder für die Kurie des Lehr- und Forschungspersonals findet von
2. bis 4. Juli 2012, von jeweils 08:00 bis 19:00 Uhr,
im Studienzentrum der FHWien-Studiengänge der WKW, Raum A 002 (beim Haupteingang rechts), Erdgeschoss, Bauteil A, Währinger Gürtel 97, 1180 Wien,
statt.
2. Anzahl der zu wählenden VertreterInnen:
Für die Kurie des Lehr- und Forschungspersonals sind 6 VertreterInnen sowie 2 Ersatzmitglieder zu wählen.
3. Kriterien und Stichtag für das aktive und passives Wahlrecht:
Stichtag für das aktive und passive Wahlrecht ist der 29. Mai 2012.
(1) Aktiv wahlberechtigt sind alle am Stichtag an der FHWien beschäftigten Angehörigen des Lehr- und Forschungspersonals
(2) Das passive Wahlrecht des hauptberuflich tätigen Lehr- und Forschungspersonals setzt voraus, dass diese Personengruppe zum Stichtag in einem aufrechten Dienstverhältnis zum Erhalter mit einem Beschäftigungsausmaß von mindestens 10 Wochenstunden steht und aufgrund ihrer Tätigkeit der Personengruppe des Lehr- und Forschungspersonals zugehörig ist.
(3) Das passive Wahlrecht des nebenberuflich tätigen Lehr- und Forschungspersonals setzt voraus, dass diese Personengruppe im Studienjahr des Stichtags (Wintersemester 2011/12 und Sommersemester 2012) eine vertragliche Lehrverpflichtung im Ausmaß von mindestens sechs Semesterwochenstunden an der FHWien innehat.
Punkt 3 Abs. 3 gilt auch für VerwaltungsmitarbeiterInnen, soferne sie vom Optionsrecht nach § 3 (5) der Wahlordnung Gebrauch machen.
4. Auflage des Wählerverzeichnisses
Das Wählerverzeichnis für die aktiven und passiven Wahlberechtigten für die Kurie des Lehr- und Forschungspersonals liegt
von 4. bis 8. Juni 2012
im Studienzentrum der FHWien-Studiengänge der WKW, Raum A 002 (beim Haupteingang rechts), Erdgeschoss, Bauteil A, Währinger Gürtel 97, 1180 Wien,
während der Öffnungszeiten zur Einsicht auf.
Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis sind bis zum 11. Juni 2012 beim Vorsitzenden der Wahlkommission, Mag. (FH) Michael Heritsch, MSc, Währinger Gürtel 97, 1180 Wien, schriftlich einzubringen.
5. Einreichtermin für die Wahlvorschläge
Wahlvorschläge können bis zum 18. Juni 2012 beim Vorsitzenden der Wahlkommission, Mag. (FH) Michael Heritsch, MSc, Währinger Gürtel 97, 1180 Wien, schriftlich eingebracht werden.
Hinweise:
Ein Wahlvorschlag ist eine Liste von gereihten KandidatInnen. Für jede/e KandidatIn ist der Familien- und Vorname sowie die jeweils dazu gehörige Organisationseinheit anzugeben.
Ein Wahlvorschlag für die Wahl der VertreterInnen des Lehr- und Forschungspersonals hat jeweils ein Ersatzmitglied aus der Gruppe des hauptberuflichen Lehr- und Forschungspersonals sowie ein Ersatzmitglied aus der Gruppe des nebenberuflichen Lehr- und Forschungspersonals zu enthalten. Des Weiteren hat der Wahlvorschlag mindestens zwei, aber höchstens drei nebenberufliche Mitglieder zu enthalten.
Jedem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten WahlwerberInnen beigefügt sein.
Wahlvorschläge, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, können nicht berücksichtigt werden.
6. Zeitraum und Ort der Kundmachung der zugelassenen Wahlvorschläge
Die Einsichtnahme in die von der Wahlkommission zugelassenen Wahlvorschläge ist
von 22. bis 29. Juni 2012
im Studienzentrum der FHWien-Studiengänge der WKW, Raum A 002 (beim Haupteingang rechts), Erdgeschoss, Bauteil A, Währinger Gürtel 97, 1180 Wien,
während der Öffnungszeiten möglich. Zusätzlich werden diese auch im Intranet der FHWien verlautbart.
Der Vorsitzende der Wahlkommission
Mag. (FH) Michael Heritsch, MSc,
Geschäftsführer e.h.










