Zum Hauptinhalt springen
Bewerben

Kosten

Studienbeitrag

Die studienrelevanten Beiträge für Bachelor- und Master-Studiengänge setzen sich zusammen aus dem Studienbeitrag sowie dem ÖH-Beitrag und dem Sonderbeitrag der ÖH.

EU und EWR StaatsbürgerInnen sowie Schweizer StaatsbürgerInnen sowie Drittstaatsangehörige, für die folgende Ausnahmegründe gelten:*
Drittstaatsangehörige, für die folgende Ausnahmegründe nicht gelten:*
Studienbeitrag: Gemäß § 2 Abs. 2 FHG ist der Erhalter berechtigt, von ordentlichen Studierenden einen Studienbeitrag bis zu dem im Gesetz festgelegten Höchstbetrag je Semester einzuheben.
€ 363,36 pro Semester
€ 1.000,- pro Semester
ÖH-Beitrag und Sonderbeitrag: Der gesetzlich vorgeschriebene Studierendenbeitrag der Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH) samt Sonderbeitrag (gemäß § 38 Abs. 2 und 6 HSG 2014) ist gemeinsam mit dem Studienbeitrag zu entrichten und inkludiert eine Haftpflichtversicherung für Studierende. Weitere Infos zur ÖH finden Sie unter: www.oeh.ac.at
€ 24,70 pro Semester
€ 24,70 pro Semester
Gesamt
€ 388,06 pro Semester
€ 1.024,70 pro Semester

*Ausnahmegründe für Drittstaatsangehörige: Für Personen, die in die Personengruppenverordnung (siehe Infoblatt und rechtliche Grundlage) fallen oder einen anderen Aufenthaltstitel als „Student“ haben, gilt dieselbe Beitragsregelung wie für EU/EWR/CH-StaatsbürgerInnen. Bitte legen Sie die entsprechenden Nachweise Ihren Bewerbungsunterlagen bei.

Anzahlung

Die Anzahlung bezieht sich auf die Staatsbürgerschaft der BewerberInnen und wird im Zuge der Online-Bewerbung erhoben. Erst nach Zahlungseingang kann die Bewerbung fortgesetzt und abgeschlossen werden. Die geleistete Anzahlung wird auf die studienrelevanten Beiträge angerechnet und bei Nichtaufnahme bzw. Nichterfüllung der Zugangsvoraussetzungen rückerstattet. Für diesen Fall finden Sie hier den Antrag auf Rückerstattung.

Alle Kosten der Zahlung (z.B. Bankgebühren), insbesondere bei grenzüberschreitenden Überweisungen, trägt die/der BewerberIn; dies gilt auch bei einer allfälligen Rückerstattung der Anzahlung. Eine Rückerstattung der Anzahlung erfolgt mittels Banküberweisung.

EU und EWR StaatsbürgerInnen
(inklusive Schweizer StaatsbürgerInnen)
Drittstaatsangehörige
Anzahlung
keine Anzahlung
€ 200,00

Wir weisen darauf hin, dass die FHWien der WKW BewerberInnen etwaige anlässlich ihrer Bewerbung entstehenden Aufwendungen – wie beispielsweise Fahrtkosten oder Übernachtungskosten – nicht ersetzt.