Fördermöglichkeiten
- Steuerliche Rückvergütung: Sie können die Lehrgangsgebühren steuerlich voll absetzen, sofern die Weiterbildung im bestehenden oder verwandten Berufsfeld erfolgt. Der steuerliche Vorteil hängt von Ihrem Gesamteinkommen ab. Dies können bis zu 43,6 % sein, die Sie refundiert bekommen!
Infos dazu unter www.bmf.gv.at, E-Mail-Kontaktformular unter www.bmf.gv.at/service/allg/feedback/_start.asp;
Telefon: 01/ 514 33-0, Bundesministerium für Finanzen,
Hintere Zollamtstraße 2b, 1030 Wien - BFB Bildungsfreibetrag für Unternehmen:
www.kursfoerderung.at/index.php?id=9&uid=22 - Qualifizierungsförderung für Beschäftigte im Hotel- und Gastgewerbe:
http://www.ams.at/_docs/900_QfBT_Infoblatt.pdf
Förderungen in Österreich
- Datenbank Weiterbildungsförderung
- Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds
- Arbeiterkammer
- Wirtschaftskammer
- Qualifizierungsförderung für Beschäftigte
- Weiterbildungsgeld AMS
- Wiener Wirtschaftsförderungsfonds
- Eine Kostenersparnis bei Kostenübernahme durch den Arbeitgeber ist möglich (nähere Informationen dazu unter www.bmf.gv.at)
Alle Angaben sind ohne Gewähr. Bitte beachten Sie außerdem, dass wir keine Garantie für die Gewährung einer Förderung übernehmen können!
Kontakt
Akademischer Lehrgang
Gastro- &
Kulinarikmanagement
Währinger Gürtel 97
6. Stock / B646
1180 Wien
Tel.: +43 (1) 476 77-5876
Fax: +43 (1) 476 77-5704
guk@fh-wien.ac.at










